SAG-AFTRA wird in Kürze „vorübergehende Vereinbarungen“ mit wirklich unabhängigen Produzenten unterzeichnen, die es vielen von ihnen ermöglichen, während des Streiks mit der Produktion zu beginnen oder diese fortzusetzen – solange sie nicht der Motion Picture and Television Producers Alliance angeschlossen sind und ihr zustimmen. Rückwirkend verpflichtet durch alle Vertragsbedingungen, die mit AMPTP bei Beilegung des Streiks endgültig erfüllt werden.
aktualisieren: Einer der ersten derartigen Deals wurde enthüllt.
„Was bedeutet der SAG-AFTRA-Streik für Ihre Produktion?“ Gildenanfragen auf ihrer FAQ-Seite für unabhängige Produzenten. Nachfolgend finden Sie einige der Fragen und Antworten.
Frage: „Was ist, wenn ich ein unabhängiger Produzent bin und nicht Teil von AMPTP?“
Antwort: „Für unabhängig produzierte Inhalte, die in den Geltungsbereich der Streikanordnung fallen, hat der Produzent möglicherweise Anspruch auf eine ‚vorübergehende Vereinbarung‘, die es ermöglicht, dass solche Produkte während des Streiks weiter betrieben werden.“
Alle Arbeiten und Dienstleistungen im Rahmen von Fernseh-/Theaterverträgen und damit verbundenen Verträgen sind ausgeschlossen. Dazu gehören Syndicates Projektvereinbarung mit sehr geringem Budget, Projektvereinbarung mit mittlerem Budget, Theatervereinbarung mit niedrigem Budget und spezielle Vereinbarungen für neue Medien.
Wirklich unabhängige Nicht-AMPTP-Produktionen, die im Rahmen dieser Vereinbarungen drehen möchten, haben jedoch möglicherweise Anspruch auf eine vorübergehende Vereinbarung, die es ihnen ermöglicht, mit den Dreharbeiten fortzufahren.
Die Gewerkschaft weist außerdem darauf hin, dass im Rahmen vieler Low-Budget-Vereinbarungen der Gewerkschaft keine vorläufige Vereinbarung erforderlich ist, um die Produktion zu filmen, da diese nicht getroffen wurde. Dazu gehören die Short Project Agreement, die Small Budget Agreement, die Student Film Agreement und die Independent New Media Agreement.
Die Gewerkschaft sagt, dass „die Bedingungen der ‚vorübergehenden Vereinbarung‘ veröffentlicht werden, sobald sie gemäß den Governance-Verfahren der SAG-AFTRA genehmigt wurden.“
Häufig gestellte Fragen gehen weiter:
Frage: Meine Produktion möchte die befristete Vereinbarung nutzen. Was kommt als nächstes?
Antwort: „Wenn Sie eine vorläufige Vereinbarung beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Unternehmensvertreter. Wenn Sie Fragen zur vorläufigen Vereinbarung haben, senden Sie bitte eine E-Mail an sagaftrastrike@sagaftra.org.“
Frage: „Was passiert, wenn ich als Produzent die Bedingungen der temporären Vereinbarung unterzeichne und der Vertrag mit AMPTP sich von der temporären Vereinbarung unterscheidet?“
Antwort: „SAG-AFTRA beabsichtigt, dass das Interimsabkommen dauerhaft im Wesentlichen AMPTP-konform ist, sobald die Mitgliedschaft nachfolgende Abkommen mit AMPTP ratifiziert.“
Am ersten Tag des Schauspielerstreiks arbeiten noch zahlreiche SAG-AFTRA-Mitglieder, und die Gewerkschaft ermutigt sie, weiterzumachen. Dies liegt daran, dass sie im Rahmen eines oder mehrerer der zahlreichen Verträge der Gewerkschaft arbeiten oder Arbeit suchen, die nicht geschlossen werden müssen.
Seifenopernschauspieler können beispielsweise immer noch arbeiten, weil sie durch den sogenannten Netzwerk-TV-Code abgedeckt sind, der von dem, der betroffen ist, dem TV-/Spiel-/Ausstrahlungsvertrag, getrennt und unabhängig ist. Aus dem gleichen Grund ist auch die Arbeit an Varietés, Talkshows und Gameshows erlaubt.
Um den Mitgliedern die Orientierung im Labyrinth abgeschlossener und nicht abgeschlossener Verträge zu erleichtern, hat die Gewerkschaft elektronische Veröffentlichungen herausgegeben, aus denen hervorgeht, unter welchen Verträgen sie arbeiten können und welche nicht.
Woran können Sie arbeiten? (siehe PDF hier)
Im Gewerkschaftsprospekt heißt es: „Viele unserer Mitglieder können und sollten weiterhin unter verschiedenen anderen Verträgen arbeiten. Hier ist ein kurzer Blick auf einige der Verträge, unter denen Mitglieder während des Fernseh-, Theater- und Rundfunkstreiks arbeiten können:
• Werbespots: TV, Radio und digitale Medien (einschließlich Influencer-Vereinbarung und Cameo for Business-Vereinbarung)
• Fernsehprogramme, die unter den Network TV Code fallen (Serien, Varietés, Talkshows und Spielshows)
• Audioaufnahmen
• Musikvideos
• Interaktive / Videospiel-Convention
• Unternehmens-/Bildungsprogramme und nicht ausgestrahlte („ehemals“ industrielle) Programme
• Senderverträge und Nachrichtensendungen
• Fernseh- und Neue-Medien-Animation
• Synchronisation
• Hörbücher
• Kurzprojektvereinbarung (SPA)
• Projektvereinbarung mit kleinem Budget (Mikro)
• Studentenfilmvereinbarung
• Eigenständige Vereinbarung über neue Medien (aufschiebbar)
• Standalone-Podcast-Vertrag und Micro-Income-Podcast-Vertrag (einschließlich schriftlicher Leistung und Hosting)
• Von der SAG-AFTRA genehmigte befristete Verträge (diese gelten für unabhängige Produktionen, die normalerweise durch Fernseh-/Theaterverträge abgedeckt wären und für die eine solche Vereinbarung mit SAG-AFTRA in Frage käme)
Einige grundlegende Kabelverträge werden separat ausgehandelt
Woran können Sie arbeiten?: Netzwerksymbol (siehe PDF hier)
In der Veröffentlichung wird darauf hingewiesen, dass der Network Television Act, offiziell National Network Television Broadcast Fair Practices Act genannt, ein eigenständiger Vertrag ist, „der ungebrochen bleibt“. „Das bedeutet, dass Mitglieder an Codeproduktionen für das Netzwerkfernsehen mitarbeiten können.“
Dazu gehören folgende nicht-dramatische Programme:
- Verschiedene Angebote
- Talkshows, Spielshows
- Reality-Shows/Wettbewerbs-Sonderveranstaltungen
- Preisverleihungen
- Dokumentarfilme (außer solche, die für Theateraufführungen produziert wurden)
- Tages-Seifenopern, besser bekannt als Seifenopern.
„Künstler, die sich gemäß dem Network Television Code engagiert haben, müssen ihre Verträge weiterhin einhalten“, heißt es in dem Beitrag der Gewerkschaft.
Woran kannst du nicht arbeiten? (siehe PDF hier)
„Unsere Stärke zu streiken kommt von der Einheit unserer Mitglieder – und alle unsere Mitglieder stehen stark zusammen und nehmen den streikenden Arbeitgebern die Arbeit ab“, heißt es in dem Beitrag. „Als Mitglied müssen Sie wissen, welche Arbeiten verboten sind, damit wir einen fairen Deal machen können. Alle Arbeiten, die durch Fernseh-/Theaterverträge abgedeckt sind, sind verboten.
Dazu gehören folgende Vereinbarungen:
- Standardisierte Basisproduktvereinbarung – SAG-AFTRA
- SAG-AFTRA TV-Vereinbarung (einschließlich neuer Medien)
- Private neue Medienverträge
- Low-Budget-Theatervertrag (LBA)
- Low-Budget-Medium-Projektvereinbarung (MPA)
- Ultra Low Project Agreement (UPA)
- SAG-AFTRA New Media Agreement für hochwertige Original- oder abgeleitete Programme
Arbeiten an der Kamera
- die Schauspielerei
- Singen
- tanzen
- Stunts
- Dummies
Arbeiten Sie abseits der Kamera
- Sprachausgabe
- der Roman
- Singen
- ADR
- Wiederholung
Dazu zählt
- schauspielerischer Hintergrund
- Vorbereitungen
- Tests (einschließlich Selbsttape)
- Proben
- Werbung (Konferenzen, Interviews, Führungen oder Werbung über soziale Medien für jedes angeschlagene Unternehmen oder angeschlagene Unternehmen)
All dies, sagt die Gewerkschaft, sei „solange tabu, bis wir einen fairen Deal bekommen“.
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